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Fahrtenbuch trotz geringfügiger Mängel ordnungsgemäß
Ein Fahrtenbuch ist auch dann noch ordnungsgemäß, wenn es geringfügige Mängel aufweist. Solche geringfügigen Mängel liegen nach Ansicht des FG Düsseldorf in den folgenden Fällen vor:
An einzelnen Tagen bestehen kleinere Differenzen oder Rechenfehler zwischen der eingetragenen Kilometerzahl und den tatsächlich gefahrenen Kilometern, die sich aus den Kilometerständen zu Beginn und am Ende des Tages ergeben. Im Streitfall waren z. B. 46 km als Kilometerzahl eingetragen, während die Differenz bei den Kilometerständen des Tages nur 37 km betrug.
Die Kilometerangaben im Fahrtenbuch weichen von den Entfernungsangaben eines Routenplaners ab. Nach dem FG ist es insbesondere wegen des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und der Existenz von Baustellen nicht ...