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FG München Urteil v. - 14 K 4678/06

Gesetze: AO § 227 Abs. 1, FGO § 102

Billigkeitserlass einer mit Haftungsbescheid bestandskräftig festgesetzter Haftungsschuld aus sachlichen Gründen

Leitsatz

Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit kommt bei Unanfechtbarkeit des den Steuerpflichtigen belastenden Verwaltungsaktes nur dann in Betracht, wenn der unanfechtbare Verwatlungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-24333

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