Voraussetzungen einer öffentlichen Bekanntgabe (Bescheidadressat lebt im Ausland) - Mustereinspruch
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Wirksame Bekanntgabe eines Einkommensteuerschätzungsbescheids durch öffentliche Zustellung:
Welche Ermittlungspflichten obliegen der Finanzbehörde vor einer öffentlichen Zustellung, wenn der Bescheidadressat ins Ausland (hier: Spanien) verzieht? Kann von einem unbekannten Aufenthalt erst ausgegangen werden, wenn zuvor auch versucht wurde, die Anschrift bei einer ausländischen Meldebehörde zu ermitteln?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-24253