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Pflicht zur Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Wurde der Geschäftsführer einer GmbH unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Abgabe des Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr der GmbH aufgefordert und hat er zwar eine Bilanz und weitere Unterlagen, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Geschäftsjahr abgegeben, so ist es gem. rkr. NWB WAAAD-15301 (EFG 2009 S. 714) nicht ermessensfehlerhaft i. S. von § 102 FGO, wenn das FA ein Zwangsgeld i. H. von 1.200 € wegen der Abgabe eines unvollständigen Jahresabschlusses festgesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn es in dem Geschäftsjahr nur sehr wenige Geschäftsvorfälle mit Auswirkungen auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust der GmbH gegeben hat und in einer Anlage zur Bilanz dazu Erläuterungen enthalten sind. (2) Auch wenn das Erg...