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Einkommensteuer | Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zum Wechsel 2008/2009
Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist gefragt worden, wie die Aufwendungen für Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z. B. Kosten der Erträgnisaufstellung, Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren) beim Übergang zur Abgeltungsteuer zu berücksichtigen sind.S. 511
Ab dem sind Werbungskosten grds. nur noch pauschal in Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 9 EStG). Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres geleistet werden, gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit Abs. 1 Satz 2 EStG. In der täglichen Praxis kommt es aber regelmäßig vor, dass entsprechende Aufwendungen erst nach dem 10-Tage-Zeitraum den Konten belastet werden.
Im Einve...