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StuB 13/2009 S. 509

Anwendung der Grundsätze des

Das IV C 6 – S 2134/07/10005 NWB RAAAD-23352 auf das (Kurzinfo StuB 2008 S. 806) mit einem sog. Nichtanwendungserlass reagiert. Insbesondere die Aufgabe der sog. finalen Entnahmetheorie wird ausführlich abgelehnt.

Die Entscheidung des BFH widerspricht der bis zum Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Auffassung der Finanzverwaltung in Rn. 2.6.1 des (BStBl I S. 1076 – sog. Betriebsstätten-Erlass), wonach bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem inländischen Betrieb eines Stpfl. in seine ausländische Betriebsstätte eine Entnahme vorliegt, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt.