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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 739

Lieferung zubereiteter Speisen oder Restaurationsumsatz?

Andreas Fink

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-23856 Die Lieferung von Lebensmitteln unterliegt – mit Ausnahme der meisten Getränke – gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit der Anlage 2 dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. [i]BFH, Urteil v. 18. 12. 2008 - V R 55/06 NWB KAAAD-13964 Dagegen fallen sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, der neben der Einfuhr und dem innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage bezeichneten Gegenstände auch deren „Lieferung” umfasst. Der BFH hat nunmehr in seinem Urteil v. die Anforderungen an die Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen bei Speisen näher präzisiert.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank ist unter der NWB DokID NWB IAAAD-21560 die Gesamtdarstellung zur Umsatzsteuer aufrufbar.

Ausgangspunkt sind dabei die , Faaborg-Gelting-Linien (BStBl 1998 II S. 282) und v. - Rs. C-491/03, Hermann NWB AAAAB-79460. Insbesondere in den Rn. 22 und 23 der letztgenannten Entscheidung konkretisierte der EuGH die Kriterien für die Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen. „Minimale Dienstleistungen”, die notwendig mit der Vermarktung der Ware verbunden sind, wie z. B. das Darbieten der Waren in Regalen und das Ausstellen einer Rechnung, dürfen danach bei der Beurteilung ...