Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-23855 Mit Datum v. wurde das neue BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten-Modellen veröffentlicht (s. NWB DAAAD-23776).
Steuerlicher Begriff des Zeitwertkontos
[i]Vereinbarung ArbG und AN: Arbeitslohn mit Freistellung auszuzahlenDer steuerliche Begriff „Zeitwertkonto” steht für eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer künftigen Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser beim Arbeitgeber zunächst nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen; er entspricht insoweit dem Begriff der Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV (sog. Lebensarbeitszeitkonto).
Lohn-/einkommensteuerliche Folgen von Zeitwertkontenvereinbarungen
[i]„Stundungseffekt”Sozialversicherungsrechtlich zeichnen sich die Wertguthabenvereinbarungen dadurch aus, dass die Fälligkeit der auf das Guthaben zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge aufgeschoben wird. Um diesen „Stundungseffekt” geht es auch steuerrechtlich. Für den auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Lohn ist Zeitpunkt der Besteuerung nicht bei Gutschrift auf dem Konto, sondern bei Inanspruchnahme des Guthabens.