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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Aktuelle Hinweise zum Seeling-Modell

Unter verschiedenen Aspekten informieren wir Sie über wichtige Neuigkeiten zum Seeling-Modell. Zum einen hat der BFH entschieden, dass bei steuerfreier Nutzung ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Zum anderen weisen wir Sie hin auf zwei aktuelle Urteile und eine OFD-Verfügung zur Frage, wann die Zuordnungsentscheidung getroffen werden muss.

Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. Unter verschiedenen Aspekten informieren wir Sie über Konsequenzen aus dem Seeling-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nach der Entscheidung des EuGH kann die Vorsteuer für einen privat genutzten Gebäudeteil geltend gemacht werden, wenn das Objekt zu mindestens 10 % auch für unternehmerische Zwecke genutzt wird. Wird das Gebäude insgesamt dem Unternehmen zugeordnet, ist die gezahlte Umsatzsteuer vollständig und sofort als Vorsteuer abziehbar. Zwar unterliegt die Privatnutzung als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer, doch Ihr Mandant erzielt einen Liquiditäts- und Zinsvorteil.

Das Seeling-Modell setzt eine mindestens 10 %ige unternehmerische Nutzung voraus. Wie sieht es aus, wenn es sich hierbei um eine steuerfreie Nutzung handelt? Also beispielsweise um eine ste...