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Trennung der Bemessungsgrundlagen
BMF erläutert bestehende Erleichterungen
Wer als Unternehmer Umsätze zu unterschiedlichen Steuersätzen erbringt, muss diese in seinen Aufzeichnungen gesondert ersichtlich machen. Ist eine solche Trennung nach Art und Umfang des Geschäfts nicht zumutbar, kann das Finanzamt auf Antrag Erleichterungen gewähren. In der Praxis kommen insbesondere sog. Aufschlagsverfahren in Betracht, mittels derer unter Berücksichtigung des Wareneinkaufs und ggf. des Warenendbestands die jeweiligen Bemessungsgrundlagen „ermittelt” werden können. Das BMF hat sein Merkblatt zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen nun aktualisiert und erläutert die praktische Umsetzung anhand mehrerer Fallbeispiele.
Erleichterungen nur auf Antrag
Nach § 63 Abs. 4 UStDV können die Finanzämter Unternehmern Erleichterungen bei der Aufzeichnung bzw. Trennung der Entgelte und Teilentgelte nach Steuersätzen gewähren. Das ist möglich, wenn eine Trennung der Entgelte in den Aufzeichnungen nicht zumutbar erscheint und der Unternehmer diese ausdrücklich beantragt. Dabei darf das Finanzamt nur ein Verfahren zulassen, dessen steuerliches Ergebnis nicht wesentlich von dem Ergebnis einer nach Steuersätzen getrennten Aufzeichnung abweicht. Die Anwendung...