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BFH  - VII R 13/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 220, EWGV 404/93 Art 18, EWGV 404/93 Art 17, EGV 3290/94, GG Art 79 Abs 3

Rechtsfrage

Nacherhebung (Februar 1996) von Drittlandszoll wegen Nichtvorlage einer Einfuhrlizenz für Bananen, die zunächst unter Erhebung des Kontingentzollsatzes abgefertigt (angemeldet im August 1995) worden waren.

Handelt es sich bei der Bananenmarktordnung um einen ausbrechenden Rechtsakt i.S.d. Art. 79 Abs. 3 GG, der die Bundesrepublik berechtigt, diese Verordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden?

- (Verstoß gegen die WTO-Abkommen und GATT-Widrigkeit?) - Hätte die buchmäßige Erfassung innerhalb der 2-Tages- bzw. 5-Tages-Frist der Art. 218 Abs. 1 und Art. 220 Abs. 1 ZK erfolgen müssen?

- War die Nacherhebung ausgeschlossen, weil die buchmäßige Erfassung aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde (falsche Rechtsanwendung) unterblieben ist?

Bananen; Einfuhrgenehmigung; Kontingent; Nacherhebung

Fundstelle(n):
YAAAD-23623

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