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NWB Nr. 27 vom Seite 2074

Das Pflegezeitgesetz

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Anwendungshinweise

Georg Kleinsorge

Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, ist wesentlich höher als bisher angenommen; im Jahr 2007 war fast jeder Zweite gegen Lebensende pflegebedürftig (Handelsblatt v. ). Schätzungen zufolge wird die Anzahl der über 60-jährigen Menschen von 2005 bis zum Jahr 2030 um 8,5 Mio. auf 28,5 Mio. Personen ansteigen. Der Gesetzgeber reagierte auf den mit der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung verbundenen höheren Pflegebedarf mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Mit dem als Art. 3 dieses Gesetzes am in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) hat er die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Beschäftigten die häusliche Pflege naher Angehöriger oder ihre Sterbebegleitung in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Wer ist anspruchsberechtigt, unter welchen Voraussetzungen besteht Arbeitsbefreiung wegen kurzfristiger Akutpflege oder bei bis zu sechsmonatiger Pflegezeit? Und welche organisatorischen Maßnahmen kann der Arbeitgeber ergreifen, um den Arbeitsausfall eines Beschäftigten zu kompensieren? Mit diesen Fragen befasst sich der folgende Beitrag.

I. Hintergrund

[i]Wesentliche Regelungsbereiche des GesetzesAm ist die Pflegeversicherung als neuer Sozialversicherungszweig in De...