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Doppelbesteuerung | Anwendung der Grundsätze des
Das (IV C 6 - S 2134/07710005) auf das genannte Urteil des BFH mit einem sog. Nichtanwendungserlass reagiert. Insbesondere die Aufgabe der sog. finalen Entnahmetheorie wird ausführlich abgelehnt.
Die Entscheidung des BFH widerspricht der bis zum Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Auffassung der Finanzverwaltung in Rn. 2.6.1 des (BStBl I S. 1076 – sog. Betriebsstätten-Erlass), wonach bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem inländischen Betrieb eines Steuerpflichtigen in seine ausländische Betriebsstätte eine Entnahme vorliegt, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt. Das vollständige Schreiben wird demnächst im BStBl I veröffentlicht.