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Kündigung bei Betriebsverlagerung
Im Rahmen von Umstrukturierungen – z. B. bei der Unternehmensnachfolge oder in der Unternehmenskrise – besteht mitunter das Erfordernis einer Verlagerung eines Betriebsteils. Das LAG Rheinland-Pfalz hat insofern entschieden, dass der Wegfall eines Arbeitsplatzes am bisherigen Beschäftigungsort wegen der Verlagerung eines Betriebsteils nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigt. Der Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (Urteil v. - 7 Sa 789/07 NWB TAAAD-16566).