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MEG III: Vorgaben für Angaben auf Geschäftsbriefen entfallen
Unternehmer ohne Handelsregistereintrag mussten bislang auf ihren Geschäftsbriefen mindestens folgende Angaben machen: Familiennamen, ausgeschriebenen Vornamen sowie Anschrift. Verstöße wurden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet. Diese Vorschrift ist mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) ersatzlos gestrichen worden. Ihre Mandanten können also auf ihren Geschäftsbriefen den Absender bzw. Angaben hierzu frei wählen, ggf. auch mit Abkürzungen.
Dennoch sollten Sie Ihren Mandanten raten, die zuvor genannten Angaben auf Geschäftsbriefen aufzuführen. Schließlich wollen potenzielle Kunden und andere Geschäftspartner sofort wissen, mit wem sie es zu tun haben. Wichtig: Für Unternehmer mit Handelsregistereintrag gelten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften des HGB, des GmbH- un...