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IWB Nr. 12 vom Seite 580

Mexiko erhöht die Informationsanforderungen für Verrechnungspreise

von Dipl.-Vw. Daniel Schwerdt und und Dipl.-Vw. Matthias Pfaff, Deloitte, Frankfurt am Main

Mexiko hat Anfang 2009 die Informationsanforderungen für Verrechnungspreise erweitert. Die Einhaltung der neuen Bestimmungen wird sowohl für Steuerzahler als auch Wirtschaftsprüfer mit hohem administrativen Aufwand verbunden sein.

Zu Beginn des Jahres 2009 hat das mexikanische Finanzamt (SAT – Servicio de Administración Tributaria) neue Fassungen der Formulare 16 und 16.A veröffentlicht, die der Steuerzahler bereits der Steuererklärung für das Jahr 2008 beifügen muss. Die neuen Formulare erfordern eine sehr ausführliche Offenlegung von Informationen bezüglich Geschäftsbeziehungen und Verrechnungspreisen mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland anhand eines Fragebogens, der jeweils vom Steuerzahler und den Wirtschaftsprüfern zu beantworten ist. Die Formulare mit den neuen Informationsanforderungen müssen erstmalig bereits bis zum eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass nach Verhandlungen zwischen den mexikanischen Steuerbehörden und der mexikanischen Wirtschaftsprüfungs- S. 581kammer dieser Termin noch einmal verschoben wird bzw. dass noch Teile aus den Formularen gestrichen werden. Im Folgenden werden die wesentlichen n...