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BFH 19.03.2009 IV R 57/07, StuB 12/2009 S. 473

Zeitliche Grenze zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung

Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (Bezug: § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG).

Praxishinweise: Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und lässt nun die Wahl der Gewinnermittlungsmethode auch noch nach Abschluss des Gewinnermittlungszeitraums zu. Der Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (= Grundforderung der Gewinnermittlung) und die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen zwei gleichwertige Gewinnermittlungsmethoden dar; die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich kommt nur in Betracht, wenn ein nicht zur Buchführung verpflichteter Stpfl. keine oder keine wirksame Wahl zu einer entsprechenden Gewinn...