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StuB 12/2009 S. 477

Zerwürfnis zwischen GmbH-Geschäftsführern wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses

Der Geschäftsführer einer Zwei-Personen-GmbH kann bei einem unheilbaren Zerwürfnis mit seinem Mit-Geschäftsführer abberufen werden ( NWB KAAAD-14038).

Praxishinweise: (1) Geschäftsführer einer GmbH, die sich im Bereich der Altenpflege betätigte, waren ein Rechtsanwalt, der den kaufmännischen Bereich betreute, und einen Krankenschwester, die den Pflegedienst abwickelte. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der von der GmbH ausgesprochenen Abberufung des Anwalts und die außerordentlichen Kündigung des mit diesem geschlossenen Anstellungsvertrags. Der BGH verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück, weil es bei seiner angefochtenen Entscheidung den Sachvortrag der beklagten Gesellschaft übergangen und so den Grundsat...