Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 26 vom Seite 689

Umweltprämie

[i]www.bafa.deDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt seit dem Reservierungsbescheide für eine Umweltprämie auf Basis der vom Deutschen Bundestag am beschlossenen einmaligen Aufstockung der Fördermittel für die Umweltprämie von 1,5 auf 5 Mrd. €. Diese Reservierungsbescheide stehen unter Vorbehalt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG). Das Gesetz wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten.

[i]9-monatige ReservierungsfristDie Reservierungsbescheide enthalten nunmehr eine neunmonatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit muss das Altauto verschrottet und das neue Fahrzeug zugelassen werden. Die Reservierung gilt längstens bis .

[i]JahreswagenDes Weiteren wird das BAFA ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagenkäufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen maximal 14 Monate liegen.

[i]Neufassung der RichtlinieDie entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen (Umweltprämie) wird Ende Juni im Bu...