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Fall Ahoi-OHG – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Unternehmereigenschaft, innergemeinschaftlicher Erwerb, Werklieferung
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I. Sachverhalt
Die Ahoi-OHG (OHG) mit Sitz am Mainufer 1 in Frankfurt/Main wurde im Kalenderjahr 1996 gegründet und hat sich auf den Bau von motorbetriebenen Yachten aller Art sowie Anhänger für deren Transport spezialisiert.
Darüber hinaus ist die OHG Eigentümerin eines Grundstücks in der Bahnhofstraße 2 in Darmstadt, auf dem sie seit dem ein Geschäftsgebäude und eine Werkstatt errichten lässt. Das Grundstück hatte die OHG im Jahr 2000 für 1 Mio. € erworben und die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen. Laut Vertrag vom beabsichtigt die OHG das Grundstück nach Fertigstellung der Gebäude ab dem an die Firma Auto Müller KG aus Darmstadt gegen einen monatlichen Mietzins von 7 500 € zuzüglich Umsatzsteuer zu vermieten. Der Vertrag kam aufgrund der Bemühungen von Walter Matrose (W) zustande, der sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Grundstück überwacht und leitet. Die OHG führt für die Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Grundstück gesonderte Aufzeichnungen.
Das Gesellschaftskapital der OHG beträgt 7,5 Mio. €, an dem sich Martin Matrose (M) mit einer...