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Einkommensteuer | Begriff des „Dienstverhältnisses” i. S. des § 12 Nr. 5 EStG
[i]NWB F. 26 S. 4884Der Abschluss eines Schulungsvertrags über die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags über die Ausbildungskosten mit einem Flugunternehmen begründet laut weder für sich genommen noch in der Gesamtschau ein (Ausbildungs-)Dienstverhältnis i. S. des § 12 Nr. 5 EStG. Der Kläger habe vielmehr einen Schulungsvertrag und einen Darlehensvertrag abgeschlossen, gerade aber kein Dienstverhältnis mit seiner späteren Arbeitgeberin. Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Sie wurde zwischenzeitlich eingelegt und ist unter dem Az. VI R 8/09 beim BFH anhängig.