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IWB Nr. 11 vom Seite 541 Fach 5 Frankreich Gr. 3 Seite 664

Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche in Frankreich

Überblick über das neue Recht nach der Verjährungsreform

Michael App und und Volkhard Hente

Die traditionell uneinheitlichen und unübersichtlichen Verjährungsvorschriften im europäischen Raum streben einer Harmonisierung entgegen, insbesondere gehen die nationalen Gesetzgeber daran, die Regelfristen drastisch zu verkürzen und im Gegenzug die Zahl der Ausnahmen einzugrenzen. Diesem Beispiel ist insbesondere Frankreich gefolgt und hat sein Verjährungsrecht reformiert.

I. Reformbedarf und Reformgesetz

Nach längeren Vorarbeiten hat der französische Gesetzgeber das Verjährungsreformgesetz vom erlassen (Gesetz Nr. 2008-561), das am in Kraft getreten ist und vor allem den zwanzigsten Titel des Dritten Buches des Code Civil die „prescription” (Verjährung) betreffend umgestaltet hat. Betroffen von diesem Reformgesetz sind sowohl die Verjährungsfristen als auch deren Beginn. Des weiteren haben sich die Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarung über Dauer und Lauf der Verjährung erweitert. S. 542

Das französische Verjährungsrecht galt nicht nur als unübersichtlich und überkompliziert, sondern auch als antiquiert und den heutigen Lebensverhältnissen nicht mehr angemessen. Der mangelnden Praktikabilität des Verjährungsrechts hatten sowohl die ...