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FG Hamburg 19.02.2009 3 K 13/08, NWB 24/2009 S. 1805

Grunderwerbsteuer | Gegenleistung beim Erbbaurechtskauf

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Falls beim Erbbaurechtskauf die Gegenleistung vom Verkehrswert abweicht, gilt der Grundbesitzwert nicht als Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. (2) Die Bestimmung des § 13 Abs. 3 BewG über den gemeinen Wert wiederkehrender Leistungen betrifft den Wert des Erbbauzinses und nicht des Erbbaugrundstücks.