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Einkommensteuer | Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen
Die ertragsteuerliche Behandlung der von den Laborgemeinschaften mangels eigener Einnahmen erhobenen Umlagen bei den beteiligten Ärzten hängt – so die OFD Hannover – von der Buchung bei den Laborgemeinschaften ab. Hat die Laborgemeinschaft die vereinnahmten Umlagen als Einlagen und damit erfolgsneutral ausgewiesen, darf der beteiligte Arzt die Zahlung der Umlage nicht als Betriebsausgabe abziehen. Bucht die Gemeinschaft dagegen die Umlage als Betriebseinnahme, steht dieser Einnahme die Zahlung des beteiligten Arztes als gewinnmindernde Betriebsausgabe gegenüber. Die erforderliche übereinstimmende Behandlung bei den beteiligten Ärzten ist durch einen entsprechenden Vermerk auf den ESt 4 B-Mitteilungen sicherzustellen. – Seit dem werden die laborärztlichen Leistungen in einen analytischen u...