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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Bemessung einer Pensionszusage nach der Höhe von Umsatztantiemen
Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, bei deren Bemessung u. a. eine Umsatztantieme berücksichtigt wird, die als vGA anzusehen ist, liegt nach dem nrkr. , G, F NWB WAAAC-85827 (BFH-Az.: I R 45/08, EFG 2008 S. 1227) hinsichtlich der auf der Umsatztantieme beruhenden Pensionszusage ebenfalls eine vGA vor. Lässt sich einem BP-Bericht die Höhe der vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht zweifelsfrei entnehmen, ist eine Berichtigung der ursprünglich nach Betriebsprüfung erlassenen Änderungsbescheide nach § 129 AO nicht zulässig (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a. F.).
Praxishinweise: (1) Die Kl. sagte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine zeitlich nicht begrenzte Umsatztantieme zu. Die Umsatztantieme wurden bei der Berechnung der dem G...