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Umsatzsteuer | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei langfristiger Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein mit steuerfreien Umsätzen
Die Umsätze aus der langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein, der steuerfreie Leistungen ausführt, sind gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1999 steuerfrei, wenn abgesehen von der Überlassung von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden (Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1999; Art. 13 Teil B Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Bei der langfristigen Überlassung eines Turnhallengebäudes an einen einzigen Vertragspartner gibt die Vermietung der Leistung das Gepräge, und auch die damit verbundene Überlassung von Betriebsvorrichtungen führt nicht zu einer einheitlichen steuerpflichtigen sonstigen Leistung. Fällt die Vermietungsleistung deshalb unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, so greift der Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG.