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Eignung der IFRS für Ausschüttungszwecke?
In einer KPMG-Pressemitteilung vom zu einer im Auftrag der EU durchgeführten sog. „Machbarkeitsstudie” zur Überarbeitung der 2. EG-Kapitalrichtlinie wurde verkündet: „IFRS mit Solvenztest für Ausschüttungszwecke geeignet”. Hier scheiden sich die Geister: Während die einen für Ausschüttungszwecke am HGB-Abschluss festhalten möchten und den IFRS-Abschluss für völlig ungeeignet halten, empfehlen die anderen, eine Ausschüttungsbemessung auf Basis der IFRS auch in Deutschland zuzulassen.
Contra Dr. Andreas Haaker
Eignung der informationsbezogenen IFRS bei Flankierung durch einen in seiner Ausgestaltung vagen Solvenztest für Ausschüttungszwecke? Diese Schlussfolgerung anhand der zwischenzeitlich vielzitierten KPMG-Studie treffen zu wollen, erscheint m. E. zumindest etwas „voreilig”. Aus Kostenvergleichen – die im Übrigen keinen zwingenden Änderungsbedarf der Kapitalerhaltungsregeln erkennen lassen – und der Tatsache, dass bestimmte EU-Staaten eine Ausschüttung auf Basis der IFRS zulassen, lässt sich wenig über die Eignung hinsichtlich des Gläubigerschutzzwecks ableiten. Die untersuchten Länder weisen zudem einen unterschiedlichen Entwicklung...