Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 6 vom Seite 4

Herabsetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Insolvenzverfahren der Körperschaft

Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG

Joachim Moritz

In einem Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide eines GmbH-Gesellschafters hat der BFH entschieden, dass § 32a Abs. 1 KStG sinngemäß bei der Einkommensteuerfestsetzung anzuwenden ist, wenn die von der GmbH betriebene Körperschaftsteuerklage dadurch beendet wird, dass sich die Beteiligten über eine Verminderung der ursprünglich angesetzten vGA einigen mit der Folge, dass das Finanzamt seine Anmeldungen zur Insolvenztabelle vermindert und die Körperschaftsteuersache für erledigt erklärt wird.

Ausgangslage

Nach § 32a Abs. 1 KStG kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, aufgehoben oder geändert werden, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Im Streitfall S. 5stellte sich die Frage, ob § 32a Abs. 1 KStG auch dann Anwendung findet, wenn im Insolvenzverfahren lediglich geänderte Körperschaftsteuerberechnungen erfolgen, die zu einer Verminderung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Körperschaftsteuerforderungen führen, ohne dass geänderte Steuerbescheide ergehen und ob in derartigen Fällen wegen ...