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BFH 14.01.2009 II R 48/07, NWB 23/2009 S. 1725

Schenkungsteuer | Korrektur einer Überprogression bei der Berücksichtigung von Vorschenkungen

Nach dem ist bei einer Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren unter der Geltung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG eine sog. Überprogression ausschließlich durch den Abzug der tatsächlich zu entrichtenden Steuer für den Vorerwerb zu korrigieren. Eine Korrektur der Überprogression nach den vor Inkrafttreten dieser Vorschrift anzuwendenden Grundsätzen (vgl. , BStBl 2002 II S. 316) scheidet aus.

Anmerkung:

Weil nach Gesetzesänderung mit Wirkung ab 1997 § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG die Anrechnung der tatsächlich für den Vorerwerb entrichteten Steuer anstelle der fiktiven (rechnerischen) zulässt, ist nach Auffassung des BFH das Erfordernis einer weiteren Progressionsglättung im Hinblick auf außerhalb der Zehnjahresfrist erfolgte Vorschenkungen entfallen. Seine diesbezügliche Rechtsprechu...