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Gesellschafterdarlehen nach MoMiG
Neuordnung und Modernisierung des GmbH-Rechts
Am ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten, das für Geschäftsführer, Gesellschafter und deren Berater zahlreiche Neuerungen mit sich bringt. Das Gesetz führt zu einer grundlegenden Neuordnung der Rechtsfolgen von Gesellschafterdarlehen: Waren nach der sog. „Altregelung” nur die eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen insolvenzverstrickt, so sind es jetzt schlichtweg sämtliche Gesellschafterdarlehen. Sich diesem Postulat der potenziellen Insolvenzverstrickung durch Rückzahlung zu entziehen, kann sowohl für Geschäftsführer als auch für Gesellschafter gravierende Folgen nach sich ziehen. Mit dem folgenden Beitrag soll daher das umfängliche neue Recht der Gesellschafterdarlehen im Gesamtüberblick dargestellt werden.
I. Gesellschafterdarlehen
Der Gesetzgeber hat die bisherige Rechtsprechung zum Rückzahlungsverbot von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen (sog. BGH-Rechtsprechungsregeln) quasi mit einem „Nichtanwendungserlass” belegt: Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf zwar nach wie vor das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werd...