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BBEV Nr. 6 vom Seite 231

Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungshilfen

Anmerkungen zum

von Dr. Andreas Striegel, Frankfurt am Main

Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft können sich im Privatvermögen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Anteile steuerlich auswirken. Dies ist nach Auffassung des BFH nur bei eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen der Fall. Die OFD Rheinland nimmt mit Verfügung v. - S 2244 NWB QAAAD-10754 nun dazu Stellung, ob das Sanierungs- und Zwerganteilsprivileg nicht nur das Eigenkapitalersatzrecht, sondern nachträgliche Anschaffungskosten ausschließt.

I. Nachträgliche Anschaffungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten für Anteile an einer Kapitalgesellschaft können im Privatvermögen zu steuermindernden Auflösungsverlusten i. S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG führen. Nachträgliche Anschaffungskosten liegen bei Aufwendungen vor, die gesellschaftsrechtlich veranlasst sind. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist typischerweise bei Einlagen oder Nachschüssen gegeben. Bei Finanzierungshilfen ist sie nur anzunehmen, wenn die Maßnahmen gesellschaftsrechtlich als eigenkapitalersetzend zu charakterisieren sind (vgl. NWB RAAAC-84527). Eine Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters einer GmbH war eigenkapitalersetzend, wenn sie in der Krise das notwendige Eigenkapital e...