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Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
Wenn der vorletzte Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft ausscheidet, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass diese Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, so fällt das Gesellschaftsvermögen automatisch dem letzten verbliebenen Gesellschafter zu (sog. Anwachsung). Dieser Vorgang führt zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft. Es bedarf keiner Liquidation der Gesellschaft, wie der feststellte (Az.: II ZR 37/07 NWB BAAAC-88841).