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Die Änderungen der Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach dem MoMiG
Diese Haftungstatbestände sollten Sie bei Gründung und in der Krise einer GmbH kennen
Durch das sog. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) ist die Haftung des GmbH-Geschäftsführers teilweise neu geregelt worden. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen als Berater hierzu einen prägnanten Überblick, wobei die Ausführungen sowohl für die GmbH als auch für die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gelten. Zunächst stehen die Gemeinsamkeiten zwischen alter und neuer Rechtslage im Fokus, danach die Besonderheiten der neuen Rechtslage. Der Artikel wird abgerundet durch einen Blick auf die sog. D&O-Versicherung.
I. Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers
Bei der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers sind die Innen- und die Außenhaftung zu unterscheiden. Innenhaftung meint die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH. Hingegen bedeutet Außenhaftung, dass der Geschäftsführer gegenüber Dritten, insbesondere Gesellschaftern und Geschäftspartnern der GmbH, schadensersatzpflichtig werden kann.
Wenn ein Geschäftspartner der GmbH einen Schaden durch das Handeln des Geschäftsführers erlitten hat, so kann er den Geschäftsführer nur dann persönlich in Anspruch nehmen,...