Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und verbindliche Auskunft
Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne Weiteres zu erlangen ist. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung dar.
I. Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:
1. Fachliche Vorbildung
a) Hochschulstudium
In § 36 Abs. 1 StBerG wird zwischen Hochschulstudien von mindestens 4 Jahren Regelstudienzeit (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 StBerG n. F.) und unter 4 Jahren (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG n. F.) unterschieden. Die frühere Unterscheidung zwischen Universitäts- bzw. Hochschulstudium und Fachhochschulstudium ist damit aufgegeben. Folgende Hochschulstudien erfüllen die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG:
Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre mit den Abschlüssen Diplom-Volkswirt, Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt oder Diplom-Ökonom
Studium der Rechtswissenschaften
Hochschulstud...BStBl II 1991 S. 154