Vorsteuerberichtigung bei nicht ausgeführter Leistung und gestörter zivilrechtlicher Rückabwicklung des Schuldverhältnisses
Leitsatz
Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist die zivilrechtliche Rückabwicklung des Leistungsverhältnisses ohne Belang.
Die Vorschrift stellt nicht darauf ab, ob das Entgelt zurückgewährt worden ist. Entscheidend für die Anwendung des § 17 Abs.
2 Nr. 2 UStG ist vielmehr, dass kein Umsatz erfolgt ist und auch nicht mehr erfolgen wird.
Auch nach dem Grundsatz der Effektivität kann der Leistungsempfänger keinen unmittelbaren Vorsteuer-Erstattungsanspruch gegenüber
der Steuerbehörde geltend machen, wenn der Leistende die an ihn von dem Leistungsempfänger gezahlte Umsatzsteuer nicht an
den Fiskus entrichtet hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2009 S. 980 DStRE 2009 S. 1209 Nr. 19 EFG 2009 S. 1163 Nr. 14 TAAAD-21591
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.