Vorsteuerberichtigung bei nicht ausgeführter Leistung und gestörter zivilrechtlicher Rückabwicklung des Schuldverhältnisses
Leitsatz
Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist die zivilrechtliche Rückabwicklung des Leistungsverhältnisses ohne Belang.
Die Vorschrift stellt nicht darauf ab, ob das Entgelt zurückgewährt worden ist. Entscheidend für die Anwendung des § 17 Abs.
2 Nr. 2 UStG ist vielmehr, dass kein Umsatz erfolgt ist und auch nicht mehr erfolgen wird.
Auch nach dem Grundsatz der Effektivität kann der Leistungsempfänger keinen unmittelbaren Vorsteuer-Erstattungsanspruch gegenüber
der Steuerbehörde geltend machen, wenn der Leistende die an ihn von dem Leistungsempfänger gezahlte Umsatzsteuer nicht an
den Fiskus entrichtet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2009 S. 980 DStRE 2009 S. 1209 Nr. 19 EFG 2009 S. 1163 Nr. 14 TAAAD-21591
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