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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 17 | Elterngeld: Einbeziehung des monatlichen Mindestbetrags in den Progressionsvorbehalt?

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass der monatliche Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 € in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist. Beim BFH liegt hierzu eine Nichtzulassungsbeschwerde vor. Bis zu einer endgültigen Entscheidung empfiehlt sich ein Einspruch unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren.

Wichtige neu anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof stehen jetzt auf dem Themenplan. Als Erstes möchten wir Sie auf eine Nichtzulassungsbeschwerde aufmerksam machen. Die Einbeziehung des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt wird durch den BFH überprüft.

Das Elterngeld hat Anfang 2007 das bis dahin gewährte Erziehungsgeld abgelöst. Das alte Erziehungsgeld von 300 € wurde an einkommensschwache Eltern gezahlt. Es war steuerfrei. Als reine Sozialleistung wurde es auch nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Anders liegt der Fall nun jedoch beim neuen Elterngeld. Dieses wird dem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlt. Das Elterngeld beträgt 67 % des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 €. Das Elterngeld ist zwar ...