Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 05 | Dienstwagen: Finanzverwaltung wendet positive BFH-Urteile weiterhin nicht an
Arbeitnehmer müssen bei Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil versteuern. Dies führt zu einem ungerechtfertigt hohen Ergebnis, wenn ein Arbeitnehmer den Firmenwagen nur gelegentlich oder nur für eine Teilstrecke nutzt. Die für Arbeitnehmer vorteilhafte Berechnungsmethode des BFH lehnt die Finanzverwaltung trotz eines neuen BFH-Urteils weiterhin ab.
Kurz und knapp heißt es im nächsten BMF-Schreiben: Das BFH-Urteil mit dem Aktenzeichen ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Mit einer Begründung für den Nichtanwendungserlass hält sich das Bundesfinanzministerium nicht lange auf. Das BMF verweist lediglich auf seine Ausführungen in einem BMF-Schreiben vom Oktober 2008 .
Hintergrund ist die Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dies führt zu einem ungerechtfertigt hohen Ergebnis, wenn ein Arbeitnehmer den Firmenwagen nur gelegentli...