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Track 25 | Umsatzsteuer: Ort der sonstigen Leistungen bei einem Headhunter
Ein Personalberatungsunternehmen, das seinen im Ausland ansässigen Auftraggeber durch Erarbeitung des Anforderungsprofils sowie Informationen über den Werdegang und die fachliche und persönliche Qualifikation der vorgeschlagenen Kandidaten bei der Besetzung offener Führungspositionen unterstützt, erbringt – in Abgrenzung zur Personalvermittlung – eine nicht steuerbare Beratungsleistung am Sitz des Empfängers. So das FG Düsseldorf in einem Verfahren, das jetzt beim BFH anhängig ist.
Zum Abschluss dieser Hör-CD noch einmal ein umsatzsteuerliches Thema. Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung eines Headhunters? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten. Was Beratungsleistungen angeht, gibt es einige divergierende Entscheidungen der Finanzgerichte. Ich bin daher neugierig auf die Entscheidung des BFH unter dem Aktenzeichen .
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Personalberatungsunternehmen unterstützte einen im Ausland ansässigen Auftraggeber bei der bestmöglichen Besetzung offener Führungspositionen. Im ersten Schritt wurde ein Anforderungsprofil erarbeitet. Dann wurden Informationen ...