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Track 22 | Einnahmenüberschussrechnung: Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck?
Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, sind nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” zu verwenden.
Neues Thema. – Wer erinnert sich nicht an den Aufschrei, als die Finanzverwaltung erstmals ein amtliches Formular für eine Einnahmenüberschussrechnung präsentierte? Der erste Entwurf für das Jahr 2003 scheiterte auf der ganzen Linie am Widerstand der Praxis und musste zurückgezogen werden. Das Ziel wurde aber nicht aufgegeben. Das Bundesfinanzministerium präsentierte einen neuen Vordruck. Diese neue „Anlage EÜR” ist seit dem Wirtschaftsjahr 2005 auszufüllen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.
Was mich besonders ärgert: Das Bundesfinanzministerium versuchte uns einmal mehr für dumm zu verkaufen. Angeblich soll das Formular einen Beitrag zur Steuervereinfachung leisten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Für Gewerbetreibende und Freiberufler bedeutet auch der überarbeitete Vordruck eine Mehrbelastung. Also keinen Bürokratieabbau, sondern eine Erweiterung der Bürokratie.
Hauptziel ist nicht die Förderung vo...