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Track 21 | Fortbildung: Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten?
Aufwendungen für ein Erststudium sind aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ab auch dann nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch als Sonderausgaben abziehbar, wenn ein hinreichender Zusammenhang zwischen dem Studium und den künftigen Einkünften besteht. Verstößt diese Gesetzesänderung gegen das Grundgesetz?
Als Stammhörer der NWB Audio-CD „Steuern mobil” wissen Sie: Zum Abschluss informieren wir Sie über besonders interessante Verfahren, die beim Bundesfinanzhof anhängig sind.
Anhängige Verfahren eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Prozessen anderer Steuerzahler.
Zur Vorbereitung dieser Hör-CD habe ich mir die Verfahren angesehen, bei denen der Bundesfinanzhof für die nächsten Monate mündliche Verhandlungen angesetzt hat. Besonders gespannt bin ich auf den 18. Juni. An diesem Donnerstag hat der Bundesfinanzhof um 9 Uhr 15 die mündlichen Verhandlungen f...