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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Aktuelle BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat aktuell zwei wichtige Urteile zu haushaltsnahen Dienstleistungen gefällt. Zum einen ist es verfassungsgemäß, dass der Anrechnungsüberhang ersatzlos verfällt. Zum anderen können Bewohner eines Wohnstifts die Steuerermäßigung für solche Leistungen in Anspruch nehmen, die vom Betreiber des Stifts erbracht wurden.

So langsam können wir eine feste Rubrik einrichten für das Thema „Haushaltsnahe Dienstleistungen”. Nicht nur die gesetzliche Neuregelung zum Jahresanfang hat uns in jüngster Zeit beschäftigt. Nein, jede Woche gibt es auch neue Verwaltungsanweisungen und neue Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs. Zumindest kommt es mir so vor.

Heute wollen wir uns zwei aktuelle BFH-Entscheidungen etwas genauer ansehen. Urteil Nummer eins: Der Anrechnungsüberhang verfällt ersatzlos. Urteil Nummer zwei: Bewohner eines Wohnstifts können die Steuerermäßigung für solche Leistungen in Anspruch nehmen, die vom Betreiber des Heims erbracht werden.

Interessant ist vor allem das BFH-Urteil zum Verfall des Anrechnungsüberhangs. Dabei geht es um folgendes Problem: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wirkt sich nicht aus, wenn da...