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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 24 | Kfz-Steuer: Einstufung von Geländewagen als PKW

Sind Geländewagen und andere Kombinationsfahrzeuge für Zwecke der Kfz-Steuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als Pkw zu behandeln? Berechnet sich die Kfz-Steuer daher nicht wie bei sog. anderen Fahrzeugen nach Gewicht, sondern nach dem Hubraum?

Haben Sie Mandanten, die einen Hummer, Land Rover oder einen anderen schweren Geländewagen fahren? Dann sollten Sie sich das Aktenzeichen 1 BvR 3227/08 merken. Unter diesem Aktenzeichen ist in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen ein BFH-Urteil anhängig, das im letzten Jahr für viel Wirbel gesorgt hatte.

Es geht um die Einstufung als Pkw oder als anderes Fahrzeug bei der Kraftfahrzeugsteuer. Während so genannte andere Fahrzeuge, also insbesondere Lkw, moderat besteuert werden, langt der Fiskus beim Pkw voll zu. Andere Fahrzeuge werden nach Gewicht besteuert, Pkw nach Hubraum. Nach der BFH-Entscheidung im Herbst 2008 sind Geländewagen und andere Kombinationsfahrzeuge für Zwecke der Kfz-Steuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als Pkw zu behandeln.

Für die Fahrzeughalter steht viel auf dem Spiel. Die finanziellen Auswirkungen sind enorm. 1.000 € Kfz-Steuer mehr im Jahr sind ke...