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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 06 | Körperschaftsteuer: Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mantelkaufregelungen im Körperschaftsteuergesetz beschäftigt und in einem der Fälle wegen einer verfassungswidrigen Rückwirkung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Ausgang des Verfahrens hat nicht nur Bedeutung für eine Vielzahl offener Fälle zum Mantelkauf, sondern auch für Übergangsregelungen im Allgemeinen.

Der Bundesfinanzhof hat sich in zwei Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit der alten Regelungen zum Mantelkauf in § 8 Abs. 4 KStG beschäftigt. In einem der Fälle haben die BFH-Richter wegen einer verfassungswidrigen Rückwirkung das Bundesverfassungsgericht angerufen. In den Leitsätzen wimmelt es nur so von Stichtagen und Paragrafenketten. Eigentlich also kein Thema, das sich für eine Hör-CD besonders gut eignet. Wir beschränken uns daher auf die Kernaussagen.

Der Gesetzgeber befürchtet einen Mantelkauf, also den missbräuchlichen Handel mit Verlusten, wenn eine Kapitalgesellschaft veräußert wird, die über Verlustvorträge verfügt. § 8 Abs. 4 KStG – und seit 2008 die Nachfolgevorschrift § 8c KStG – blockieren deswegen den steuerlichen Abzug solcher Verluste bei fehlender wirtschaftlicher Ide...