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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechte Umrüstung eines PKW

Bei den Aufwendungen für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW handelt es sich um unvermeidbare Aufwendungen, die neben den Fahrkosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Die Kosten sind auf die (Rest-) Nutzungsdauer des PKW zu verteilen.

Die nächste Verwaltungsanweisung stammt ebenfalls von der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Die OFD stellt erfreulicherweise klar: Die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW sind für behinderte Menschen unvermeidbar. Die Aufwendungen können daher neben den Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die Kosten für die Umrüstung sind auf die Nutzungsdauer des PKW zu verteilen. Wird ein gebrauchter PKW umgerüstet, ist eine Verteilung auf die Rest-Nutzungsdauer vorzunehmen.

Hintergrund ist die allseits bekannte Regelung: Geh- und Stehbehinderte können neben dem Behinderten-Pauschbetrag ihre PKW-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aus Vereinfachungsgründen erkennen die Finanzämter ohne Nachweis 3.000 Kilometer im Jahr mit einem Kilometersatz von 0,30 € als angemessen an. Das macht summa summarum 900 € im Jahr....