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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 22 | Außergewöhnliche Belastungen: Miete für selbst genutzte Wohnung ausnahmsweise abzugsfähig

Ist die Miete für eine selbst genutzte Wohnung als außergewöhnliche Belastung (verlorener Aufwand) abzugsfähig oder durch den Grundfreibetrag abgegolten, wenn der Käufer einer fremdfinanzierten Immobilie diese wegen akuter Einsturzgefahr nicht nutzen kann? Ob und unter welchen Voraussetzungen kann ein gravierender Baumangel einer – plötzlich eingetretenen – Katastrophe gleichgestellt werden?

Im Normalfall sind Mietzahlungen für eine selbst bewohnte Wohnung nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. In einem Ausnahmefall hat das Finanzgericht Düsseldorf jedoch die gezahlte Miete für eine Mietwohnung als verlorenen Aufwand angesehen. Die Finanzverwaltung legte Revision ein. Jetzt ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen beim BFH anhängig. Über folgenden interessanten Fall müssen die Münchener Richter nun befinden:

Ein Ehepaar erwarb eine Immobilie zur Selbstnutzung. Der Kaufpreis wurde zu weiten Teilen fremdfinanziert. Das Haus machte beim Kauf auf das Ehepaar einen guten und gepflegten Eindruck. Doch dann gab es gleich mehrere böse Überraschungen. Das Bauordnungsamt stellte eine Einsturzgefahr fest und verbot die Nutzung d...