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Track 08 | Fortbildung: Besuch von Seminaren zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation
Wer Seminare zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation besucht, hat nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung gute Chancen, den Fiskus an seinen Kosten zu beteiligen. Für eine berufliche Veranlassung spricht es, wenn die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.
Einen Grund zur Freude gibt es für viele Ihrer Mandanten: Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Bildungsaufwendungen weiterentwickelt. Und zwar zu Gunsten aller Steuerzahler, die sich beruflich fortbilden. Konkret ging es in den beiden aktuellen Urteilen um den Besuch von Seminaren zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation. Die Finanzämter haben die Kosten für den Besuch derartiger Seminare bislang immer abgelehnt. Sie argumentierten: In Seminaren zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation werden in erheblichem Umfang auch Fähigkeiten vermittelt, die im Privatleben nützlich sind. Der Besuch der Seminare diene also auch der privaten Weiterbildung. Aufgrund ...