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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 05 | Scheidung: Sonderausgabenabzug beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Ab 2008 gibt es einen eigenständigen Abzugstatbestand für Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Diese Leistungen sind danach abzugsfähig, soweit die ihnen zugrunde liegenden Einnahmen beim Ausgleichsverpflichteten der Steuer unterliegen. In gleicher Höhe muss der Leistungsempfänger sonstige Einkünfte versteuern.

Da wir gerade einen vergleichbaren Fall hatten, ist mir eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt aufgefallen. Die OFD informiert in verständlicher Weise über eine praxisrelevante Neuregelung ab 2008. Es geht um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bei Ehegatten. Was hat es damit auf sich?

Bei einer Ehescheidung werden die in der Ehezeit begründeten Versorgungsanwartschaften der Ehegatten ausgeglichen. Zum Beispiel die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer betrieblichen Altersversorgung. Der Ausgleich erfolgt in aller Regel öffentlich-rechtlich. Zu Gunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten werden dabei Versorgungsanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen beziehungsweise begründet.

Daneben gibt es aber Fälle, in denen ein öffentlich-rec...