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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 04 | Schuldzinsenabzug: Erleichtertes Verfahren für Mitunternehmerschaften

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat erreicht, dass Mitunternehmerschaften Über- oder Unterentnahmen nicht vom Jahr 1999 an neu berechnen müssen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Saldo an Über- oder Unterentnahmen nach dem Beteiligungsschlüssel ermittelt werden.

Über einen Erfolg des Deutschen Steuerberaterverbandes möchten wir Sie als Nächstes informieren. Der DStV hat in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium erreicht: Mitunternehmerschaften müssen Über- oder Unterentnahmen nicht vom Jahr 1999 an neu berechnen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Saldo an Über- oder Unterentnahmen nach dem Beteiligungsschlüssel ermittelt werden. Ein BMF-Schreiben zu dieser Vereinfachungsregelung soll in Kürze veröffentlicht werden.

Überentnahmen sind nach einem BFH-Urteil nicht gesellschaftsbezogen, sondern gesellschafterbezogen vorzunehmen. Das BMF hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Verwaltungsauffassung entsprechend geändert. Der Saldo der Über- oder Unterentnahmen müsste daher eigentlich neu ermittelt werden ab dem Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelungen für die Hinzurechnung der Schuldzinsenen, also ab dem J...