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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 03 | Bilanzierung: BMF reagiert auf BFH-Urteile zur Bilanzänderung

Das Bundesfinanzministerium hat erfreulicherweise die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Bilanzänderung für allgemein anwendbar erklärt, obwohl ein Urteil der bisher gültigen Verwaltungsauffassung widersprach.

Auch das nächste BMF-Schreiben ist erfreulich. Das Bundesfinanzministerium hat die beiden aktuellen BFH-Urteile zur Zulässigkeit einer Bilanzänderung für allgemein anwendbar erklärt, obwohl eine der beiden Entscheidungen der bisher gültigen Verwaltungsauffassung widersprach.

Begrifflich ist zwischen einer Bilanzänderung und einer Bilanzberichtigung zu unterscheiden: Eine Bilanzänderung liegt vor, wenn ein zulässiger Bilanzansatz gegen einen anderen ebenfalls zutreffenden Bilanzansatz ausgetauscht wird. Dagegen spricht man von einer Bilanzberichtigung, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Zu einer Bilanzberichtigung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, während er eine Bilanzänderung vornehmen kann, aber nicht muss. Wichtige Einschränkung: Eine Änderung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur möglich, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen ...