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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Erbfall: Keine Vererblichkeit des vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzugs nach § 10d EStG

Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann. Das Urteil ist ab dem anzuwenden.

Damit kommen wir zu drei Verwaltungsanweisungen, in denen es um die steuerliche Anerkennung von Verlusten geht. Sie kennen den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Verlustabzug im Erbfall.

Der Erbe kann nach der Entscheidung des Großen Senats einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Große Senat des BFH gegen die seit über 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Danach war bislang ein solcher Verlustabzug bei der Einkommensermittlung des Erben zu berücksichtigen.

Nach einem BMF-Schreiben ist aus Gründen des Vertrauensschutzes die bisherige Rechtsprechung weiter anzuwenden auf Erbfälle bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der BFH-Entscheidung im Bundessteuerblatt. Diese Veröffentlichung ist jetzt am erfolgt. Die geänderte Rechtsprechung ist da...